Vielleicht haben Sie es schon mitbekommen. Seit dem 09.01.2016 gibt es neue Informationspflichten für Online-Händler.
Internet-Händler mit Niederlassung in der EU müssen gem. Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten), auf ihren Internetseiten einen Link einstellen, der zur sog. OS–Plattform (Online Plattform zur Streitbeilegung) führt. Dieser Link muss für die Verbraucher leicht zugänglich gemacht sein und sollte daher bestenfalls im Impressum und in den AGB´s stehen.
Die Plattform soll eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten bieten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben (siehe Erwägungspunkt (8) der EU-Verordnung).
Kostenpunkt
Kostengünstig ist gerade bei kleineren Streitbeträgen jedoch relativ. Der Unternehmer muss die Kosten für die Streitbeilegung tragen. Der Kunde muss nur dann 30 Euro zahlen, sofern sein Antrag auf Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens als missbräuchlich anzusehen ist. Der Regierungsentwurf der Bundesregierung, durch welchen die Richtlinie umgesetzt werden soll, sieht für die Durchführung des Verfahrens die folgenden Kosten vor:
Bei einem Streitwert bis einschließlich 100 Euro: 190 Euro
Bei einem Streitwert über 100 Euro einschließlich 500 Euro: 250 Euro
Bei einem Streitwert über 500 Euro einschließlich 2000 Euro: 300 Euro
Bei einem Streitwert über 2000 Euro: 380 Euro
Plattform im Verzug
Die Informationspflicht gilt seit dem 09.01.2016, die Plattform jedoch ist noch nicht fertig. Planmäßig soll die diese ab dem 15.02.2016 freigeschalten sein. In Ihrem Impressum (und sollten Sie allgemeine Geschäftsbedingungen auf Ihrer Seite haben auch in diesen) genügt bis zur Live-Schaltung der Plattform der Hinweis auf diese. Sobald die Plattform jedoch offiziell live geschalten ist, muss der funktionierende Link umgehend eingefügt werden. Um einer Verspätung (und einer ggf. daraus resultierenden Abmahnung wegen des fehlenden Links) vorzubeugen, empfehlen wir den Link bereits jetzt einzufügen.
Weitere wichtige Änderungen
Ferner ist es seit diesem Jahr Pflicht, dass Online Händler im Impressum zum einen ihren vollen Namen angeben müssen und zum anderen eine gültige Email Adresse anführen müssen, da sonst die Gefahr der Abmahnung herrscht. Diese Pflicht steht im Zusammenhang mit der Plattform zur Streitbeilegung. Den Kunden soll es so möglich sein den Verkäufer zunächst persönlich zu kontaktieren, bevor er den Weg über die Plattform bestreitet.
Informationspflichten im Onlineshop implementieren
Sofern Sie im Impressum noch keinen Hinweis auf die neue Plattform haben, sollten Sie dies schnellstmöglich nachholen. Da die Plattform wie gesagt derzeit noch nicht online ist, rein rechtlich die Gefahr zur Abmahnung aber schon besteht, sollten Sie hier in zwei Schritten vorgehen.
Bis die Plattform letztendlich live geschalten ist, können Sie beispielsweise folgenden Text am Ende Ihres Impressumstextes einfügen:
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission wird in Kürze eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten dienen, die sich in Bezug auf vertragliche Verpflichtungen, welche aus Online-Kaufverträgen erwachsen, ergeben. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Oder kürzer:
Die Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten der EU (sog. „OS-Plattform“) wird nach deren Inbetriebnahme unter dem folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Sobald die Plattform dann funktioniert (voraussichtlich ab dem 15.02.2016), vergessen Sie bitte nicht den Text zu aktualisieren. Ein Vorschlag hierzu wäre:
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich in Bezug auf vertragliche Verpflichtungen, welche aus Online-Kaufverträgen erwachsen, ergeben. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Oder kürzer:
Die Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten der EU (sog. „OS-Plattform“) ist unter dem folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Bitte beachten Sie, dass der Link mit nur einem Klick zur Zielseite führen muss.
Weitere Einbindungspflichten
Bitte vergessen Sie nicht den Link auf weiteren Verkaufsplattformen wie Ebay oder Amazon in Ihr Impressum einzubinden – zwar ist dies gesetzlich (noch) nicht klar geregelt, aber die Abmahngefahr ist somit auf jeden Fall genommen.
Sollte eine Darstellung im Rahmen des Impressums nicht möglich sein bzw. das Impressum nicht leicht zugänglich sein, empfehlen wir, den Infotext in die jeweilige Angebotsbeschreibung mitaufzunehmen. Der Text muss dann leicht erkennbar sein und sollte optisch hervorgehoben werden.
Befreiungen von der Informationspflicht
Nicht betroffen von diesen Änderungen sind übrigens Unternehmer, die ihre Waren und/ oder Dienstleistungen ausschließlich im Geschäftsbereich B2B anbieten, also rein gegenüber Unternehmern und eine Verbraucherbeteiligung wirksam ausschließen.
Wir möchten Sie noch einmal darauf hinweisen, dass die Informationspflichten bereits seit dem 09.01.2016 gültig sind.
Bitte nehmen Sie die Änderungen also so bald wie möglich vor, um einer Abmahnung vorzubeugen.
Sollten Sie noch Fragen haben oder unsere Hilfe benötigen/wünschen, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.