Gleich Anfang 2018 gibt es eine rechtliche Ändrung im Bereich Webformular wozu auch alle Kontaktformulare auf Webseiten und in allen Online-Shops gehören. Seit dem 01.01.2018 sind Sie als Webseitenbetreiber oder OnlineShop Inhaber verpflichtet, eine zusätzliche Checkbox für den Datenschutz einzurichten. Durch die Checkbox verpflichtet sich der Webseiten Benutzer, die Datenschutzbestimmungen Ihrer Seite gelesen zu haben und diese zu akzeptieren.
Kleiner Tipp:
Kennzeichen Sie diese Checkbox auch als Pflichtfeld. Das Formular darf erst gesendet werden, wenn der User den Hacken gesetzt hat. Denn schon im § 13 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG) ist die Pflicht des Webseitenberteibers, die User über die Umstände der Datenerhebung und -verwendung aufzuklären, festgelegt.
Sollten Sie dies noch nicht umgesetzt haben, wäre es von Vorteil dies so schnell es geht nachzuholen. Denn durch die nicht Umsetzung laufen Sie Gefahr, Abmahnungen von Anwählten zu erhalten. Damit Sie dies vermeiden, pflegen Sie einfach zu jedem Formular eine Checkbox für Ihre Datenschutzbestimmung hinzu. Den nur so können auch Sie sicher gehen, dass die entsprechenden Hinweise, zur Verwendung der persönlichen Daten, durch die Formulare tatsächlich wahrgenommen wurden.
Gerne helfen wir Ihnen bei der technischen Umsetzung und analysieren auf Ihren Webseiten / Onlineshops alle Formualre, um fehleden Checkboxen einzupflegen. Schicken Sie hierfür einfach eine Anfrage, wir melden uns dann direkt bei Ihnen.